Informationen
1. Mensa-Anmeldung / Abmeldung
An- und Abmeldungen werden im Sekretariat der Schule entgegen genommen.
Die Zugansdaten für das Internet/App (Login und Passwort) werden nach Eingabe der Anmeldedaten durch das Schulsekretariat an den Nutzer weiter gegeben.
2. Anschrift und Ansprechpartner des Caterers
Firma Kinderleicht genießen GmbH, Bötzingen
3. Anschrift und Anpsrechpartner des Trägers
Stadt Breisach am Rhein
Ute Gibson
Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein
Tel. 07667/832-113
gibson@breisach.de
4. Bestell- und Stornierzeiten
Das Essen kann vorbestellt werden (siehe Systemhinweise).
5. FAQs
- Login und/oder Passwort vergessen:
Im Sekretariat kann ein neues Passwort vergeben werden.
- Chip verloren:
Bitte im Sekretariat Bescheid geben, damit die Chipzurodnung entfernt werden kann. Ein neuer Chip wird zugeteilt. Sollte der alte Chip wieder gefunden werden, diesen im Sekretariat abgeben..
- Kein ausreichendes Guthaben:
Auf das Treuhandkonto der Stadt Breisach umgehend Geld überweisen.
(Bankverbindung wird nach dem Einloggen und Klick auf den Button"Verwaltung" oben rechts angezeigt)
- Ausweis/Karte kann nicht gelesen werden:
Bitte das Sekretariat informieren.
- Eingezahlter Betrag wird noch nicht als Guthaben angezeigt:
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen einige Tage dauern können. Bei Unklarheiten bitte direkt bei der Stadt Breisach, Frau Gibson nachfragen.
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Stadt Breisach am Rhein, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für die Schulmensa, Breisgaustraße 4,
der Stadt Breisach am Rhein ab 01.02.2024
(AGB Mensa)
Präambel:
Die Stadt Breisach am Rhein (Träger) betreibt Schulen im Sinne des Schulgesetzes. Für die Bereitstellung eines Mittagessens in der Schulmensa, Breisgaustraße 4, Breisach am Rhein, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Mensa-Systems zwischen dem Schulträger, der Schulleitung und den Nutzern der Mensa an der Schule. Die Bestellung und Abrechnung von Mittagessen werden mit einem von der Stadt beauftragten Cateringunternehmen sowie einem IT-Dienstleister für das bargeldlose Bestell- und Bezahlsystem organisiert.
1. Vertragspartner / Nutzer
(1) Vertragspartner sind die im Anmeldeformular für den Nutzerchip genannten Vertragsnehmer (die Sorgeberechtigten oder der volljährige Schüler selbst, Lehrer oder sonstige Personen, die zur Teilnahme am Mensaessen zugelassen sind), die gegenüber der Stadt Breisach am Rhein als Abrechnungspartner auftreten.
(2) Die Mensa steht SchülerInnen, LehrerInnen und Beschäftigten der Julius-Leber-Schule (Gemeinschaftsschule und Ganztagsschulangebot), der Hugo-Höfler-Realschule sowie Schülern der Gewerbeschule Breisach und Beschäftigten der Stadtverwaltung Breisach zur Verfügung (Nutzer). Die Teilnahmeberechtigung endet mit Abmeldung, durch Kündigung (Nr. 9), mit Wechsel oder Beendigung der Schule oder durch Arbeitgeberwechsel.
2. Nutzerchip / Nutzerkonto
(1) Der Nutzer erhält vom zuständigen Schulsekretariat einen auf seinen Namen ausgestellten Nutzerchip und Zugangsdaten für das Bestell- und Bezahlsystem, mit Passwort, das beim ersten Gebrauch (Login) geändert werden muss.
(2) Die persönlichen Daten sowie auf dem Konto geführte Buchungsvorgänge werden in einer Datenbank gespeichert und sind nur für den Nutzer und die Verantwortlichen/Mitarbeiter des Mensa-Systems zugänglich.
(3) Der Nutzerchip ist nicht übertragbar.
(4) Für die Mensa ist ein bargeldloses Bestell- und Bezahlsystem eingerichtet. Der Nutzer überweist Geld auf ein Treuhandkonto der Stadt Breisach am Rhein. Eine Mindestnutzung oder eine Grundgebühr sind nicht gefordert.
(5) Neben dem Essenspreis fallen folgende Kosten an:
- Kaution für Nutzerchip:
Bei der Anmeldung wird eine Kaution von 5,00 € für den Nutzerchip einbehalten und vom Nutzerguthaben abgezogen.
- Ersatzchip:
Für einen Ersatzchip sind ebenso 5,00 € Kaution zu bezahlen.
3. Kontoübersicht im Internet
Vertragsnehmer und Nutzer können im Internet unter www.mensa-breisach.inetmenue.de mit den Zugangsdaten und dem Passwort (Nr. 2 Abs. 1) folgende Aktionen durchführen:
a) Einsicht in die persönlichen Daten und Zugangsdaten
b) Abfragen des Kontostandes und der Transaktionen mit Datum und Uhrzeit
c) Abrufen des Speiseplanes und der jeweiligen Essenspreise
d) Essensbestellung/ Essensstornierung
4. Essensbestellung
(1) Essensbestellungen sind nur bei vorhandenem Guthaben auf dem Konto des Nutzers möglich. Die Bestellzeiten sind auf den Infoseiten der Website (Nr. 3) ersichtlich. Änderungen werden mit dem Caterer abgesprochen. Die Essensauswahl / Essensbestellung kann wahlweise über die i-Net-Menue-App, ein Terminal in den Schulen, in der Mensa oder im Internet erfolgen. Es können pro Nutzer max. zwei Essen pro Tag gebucht werden. Das Essen muss nicht zwingend vorbestellt werden.
(2) Die Essensausgabe erfolgt mittels Nutzerchip. Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat. Wird der Nutzerchip vergessen oder besteht kein Guthaben, wird die Essensausgabe notiert und der Betrag auf dem Treuhandkonto nachgebucht.
(3) Im Ausnahmefall sind Stornierungen oder Änderungen bis 14:00 Uhr des Vortags möglich (z.B. wegen Krankheit). Gebuchte Essen werden grundsätzlich abgebucht und nicht zurückerstattet
5. Essensausgabe
Die Essensausgabe in der Mensa beginnt Montag bis Freitag um 12:00 Uhr und endet spätestens um 14:00 Uhr.
6. Getränke
In der Mensa stehen kostenlos Leitungswasser und Gläser zur Verfügung. Andere Getränke müssen vom Nutzer selbst mitgebracht werden. Softdrinks wie Cola, Fanta oder Eistee sowie alkoholhaltige Getränke sind in der Mensa verboten.
7. Bezahlung / Kontostand
Der Essenspreis wird bei der Bestellung vom Treuhandkonto abgebucht. Im System wird der Restbetrag des Kontos angezeigt. Bei einer Stornierung (Nr. 4 Abs. 3) erfolgt eine Gutschrift des abgebuchten Betrages.
Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichend Guthaben auf dem Mensakonto bereitzuhalten.
8. Haftung / Sperrung des Nutzerchips
(1) Die Haftung der Stadt Breisach am Rhein ist auf den Wert des bestellten Essens beschränkt, es sei denn es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Die Stadt Breisach haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten persönlichen Gegenstände. Für Schäden, die von minderjährigen Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften die Sorgeberechtigten als Gesamtschuldner, volljährige Schülerinnen und Schüler haften selbst.
(2) Der Vertragspartner haftet bei Verlust des Nutzerchips bis zur Sperrung durch das zuständige Schulsekretariat für eventuellen Missbrauch.
(3) Die persönlichen Zugangsdaten mit Passwort dürfen nur dem Vertragsnehmer und dem Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Vertragsnehmer.
(4) Bei Verlust des Nutzerchips kann nach entsprechender Legimitation beim zuständigen Schulsekretariat ein Ersatzchip beantragt werden (Kosten, Nr. 2. Abs. 5). Das Nutzerkonto bleibt bestehen.
(5) Die Mitarbeiter des Schulsekretariats sind im Fall eines offensichtlichen Missbrauches des Nutzerchips durch den Nutzer berechtigt diesen zu sperren. Nach Rücksprache mit dem Vertragsnehmer kann der Chip wieder entsperrt werden.
9. Kündigung
(1) Der Vertragspartner kann den Vertrag zur Mittagessenverpflegung jederzeit schriftlich oder mündlich beim zuständigen Schulsekretariat kündigen und den Chip zurückgeben.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Mittagessen besteht nur im Rahmen der verbindlichen Ganztagsschule. Die Stadt Breisach kann die Teilnahme am Mensa-System aus betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsrückstände (Nr. 4.) trotz vorheriger formloser Mahnung oder Fehlverhalten beim Essen (Nr. 11). Der Ausschluss erfolgt in Schriftform.
(3) Bei Vertragsende muss der Nutzer den Nutzerchip im zuständigen Schulsekretariat zurückgeben. Ein Restguthaben wird an den Vertragsnehmer auf das im System hinterlegte Konto ausbezahlt. Wird der Nutzerchip nicht zurückgegeben, werden Beträge bis zu 5,00 € einbehalten.
10. Betriebsstörungen
Die Stadt Breisach am Rhein kann die Mittagessenversorgung in der Mensa aus betrieblichen (z.B. Erreichen der Kapazitätsgrenze), personellen, räumlichen oder anderen besonderen Gründen (z.B. Krankheit, Infektionsschutz, behördliche Anordnungen und Vorschriften, Fortbildungsverpflichtungen) einstellen oder Änderungen bei den Öffnungszeiten oder Nutzungsberechtigungen vornehmen. Die Nutzer werden hiervon unterrichtet.
Die Stadt Breisach ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Einstellung der Mittagessenversorgung zu vermeiden.
11. Verhalten in der Mensa
(1) Die Speiseräume sind sauber zu halten. Das Geschirr soll vom Nutzer nach Gebrauch zur Rücknahmestelle gebracht werden. Das Betreuungspersonal leitet die Schülerinnen und Schüler entsprechend an.
(2) Im Mensabereich gelten die Hausordnung der Schule und die für die Mensa ausgewiesenen Regeln.
12. Änderungen der AGB
Die Stadt Breisach kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und werden schriftlich mitgeteilt. Die Sorgeberechtigten können innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Für den Fall des Widerspruchs durch die Sorgeberechtigten gilt der Vertrag unverändert weiter, allerdings behält sich die Stadt das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
13. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regeln davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen.
14. Schlussbestimmungen
Für die Vertragsabwicklung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Breisach am Rhein.
Ich habe die AGB für die Mittagessenverpflegung in der Schulmensa, Breisgaustraße 4, der
Stadt Breisach am Rhein zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese mit meiner Unterschrift.
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Ort, Datum Sorgeberechtigter/Nutzer Sorgeberechtigter/Nutzer
Hinweis: Kein Kind soll aus Kostengründen vom Essen ausgeschlossen werden. Familien mit Anspruch auf Teilhabe am Bildungspaket können beim Jobcenter bzw. Landratsamt eine Übernahme des Beitrages für das Mittagessen beantragen.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterliegt dem Datenschutz gemäß der DSGVO. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Mittagessenverpflegung in der Schulmensa und deren Abrechnung elektronisch gespeichert und verarbeitet. In diesem Zusammenhang findet auch ein Datenabgleich mit dem Cateringuntenehmen statt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere, sogenannte Dritte, ist ausgeschlossen.